SolidWorks Corporation
Lizenz- und Subskriptionsdienst-Vertrag
Der Vertrag
zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person) als
Endnutzer und der SolidWorks Corporation, 300 Baker Avenue, Concord,
Massachusetts 01742, USA („SolidWorks“) wird im Hinblick auf die SolidWorks®
Software und ggf. bestimmte weitere Softwareprodukte (nachfolgend zusammen die
„Software“), die durch SolidWorks lizenziert sind, einschließlich COSMOS
Analyseprodukten, geschlossen. Der Begriff „Software“ umfasst auch (i) alle
Aktualisierungen oder Upgrades der Software, die Sie möglicherweise von Zeit zu
Zeit als Teil eines Subskriptionsdienstes oder einer anderen Supportvereinbarung erhalten, sowie (ii) alle von Ihnen ggf. zusätzlich bestellten
Zusatzanwendungen der SolidWorks Software sowie (iii) Software von Drittfirmen
(„SolidWorks Lizenzgeber“) wie z.B. die Adobe® PDF Bibliothek, die in die
SolidWorks Software integriert ist. Ohne Besitz einer Lizenz von SolidWorks
darf die vorliegende Software weder auf einen Computer geladen noch kopiert
werden.
Bitte lesen Sie
die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durch, BEVOR Sie die
Verpackung mit der Software öffnen oder die Software installieren und
verwenden. Mit dem Öffnen der Software-Verpackung oder dem Installieren und
Verwenden der Software bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den vorliegenden
Vertragsbedingungen. Wenn Sie diesen Vertragsbedingungen nicht zustimmen, geben
Sie die ungeöffnete Verpackung mit der Software und den dazugehörigen Objekten
(einschließlich schriftlicher Dokumente) umgehend gegen Erstattung des
gezahlten Kaufpreises bei Ihrem Reseller zurück. Bei diesem Vertrag handelt es
sich um einen Lizenz- und keinen Kaufvertrag.
Dieser
Vertrag ist Ihr Nachweis für die Lizenz zur Ausübung der hierin gewährten
Rechte und muss von Ihnen aufbewahrt werden.
(i)
SolidWorks gewährt Ihnen gemäß den nachfolgenden Bedingungen nach Zahlung der
vereinbarten Lizenzgebühren an Ihren Reseller, bei dem Sie die Lizenz erworben
haben, eine einfache, grundsätzlich dauerhafte (vgl. Ziffer 5) und nicht
übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser
gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Benutzerdokumentation (die
„Dokumentation“) für Ihre eigenen Geschäftszwecke. Die Lizenz ist räumlich
beschränkt auf das Land, in dem Sie oder, falls abweichend, Ihre Niederlassung,
welche die Bestellung bei Ihrem Reseller durchführt, Ihren Geschäftssitz haben
und darf nicht in ein anderes Land übertragen werden.
(ii)
Soweit nachfolgend nicht anders angegeben, dürfen Sie keinen Teil der Software
gesondert oder unabhängig von den übrigen Teilen der Software verwenden.
(iii)
Sie dürfen Dritten keinen Zugang zur Software gewähren und dürfen somit die
Software nicht verleasen, vermieten oder verleihen (z.B. im Rahmen eines
Timesharing-Abkommens). Sie dürfen die Software nicht über das Internet
installieren oder verwenden, z.B. in Verbindung mit einem Webhosting oder einem
ähnlichen Dienst, oder die Software Dritten über das Internet auf Ihrem
Computer-System oder anderweitig zugänglich machen.
(iv)
Sie sind nicht dazu berechtigt, die Software zu verändern oder von der Software
ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, die Software zu
analysieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren oder
auf andere Art und Weise den Quellcode der Software zu entschlüsseln. Zwingende
gesetzliche, ggf. nach Ihrem nationalen Recht bestehende Ausnahmen (z.B. gemäß
§ 69 e des deutschen Urheberrechtsgesetzes) bleiben unberührt. Falls Sie
Informationen benötigen, die notwendig sind, um Interoperabilität eines
unabhängig erstellten Computer-Programms mit der Software zu erreichen, müssen
Sie dies jedoch SolidWorks zuvor schriftlich mitteilen und die Art der
Interoperabilitäts-Informationen, die Sie benötigen, und den Zweck, für den sie
verwendet werden, angeben. SolidWorks kann Ihnen dann nach eigenem Ermessen
entweder (i) gegen angemessene Vergütung die Interoperabilitäts-Informationen
zur Verfügung stellen oder (ii) Ihnen erlauben, in dem Umfang, der zum Erhalten
solcher Interoperabilitäts-Informationen notwendig ist, die Software
zurückzuentwickeln. Wenn sich SolidWorks für Option (i) entscheidet, sind Sie
dazu verpflichtet, SolidWorks die zur Bereitstellung der
Interoperabilitäts-Informationen erforderlichen eigenen Informationen zur
Verfügung zu stellen.
Die Netzwerklizenzversion der SolidWorks
Software muss auf einem Netzwerkserver mit einem Dongle (Hardwareschlüssel)
installiert sein (für COSMOS Produkte ist ein Dongle u. U. nicht erforderlich)
und umfasst einen integrierten Software-Sicherheitsmechanismus, der nur den
gleichzeitigen Betrieb der Anzahl von Lizenzen erlaubt, die Sie erworben haben.
Sie können ggf. auf Grundlage gesonderter Vereinbarung zusätzliche Lizenzen
erwerben.
Das Netzwerk, auf dem die Netzwerklizenz installiert
ist, darf die Nutzung der Software nur solchen Client-Computern, die sich in
der selben Region wie der Server befinden, ermöglichen. SolidWorks hat in
diesem Zusammenhang drei Regionen definiert: (i) Nord-, Süd- und Mittelamerika,
(ii) Europa/der Nahe Osten/Afrika („EMEA“), (iii) der Rest von Asien und
Australien. Sie müssen hierbei die anwendbaren Exportkontrollgesetze,
insbesondere die amerikanischen oder britischen Exportkontrollgesetze, stets
einhalten.
(xi)
Wenn Sie mit Adobe® PDF Software arbeiten, können Sie Kopien der
Schriftart-Software („Font Software“) in Ihre elektronischen Dokumente
eingebunden nutzen, um ein Dokument zu drucken, anzuzeigen oder zu bearbeiten.
Wenn die Font Software, die Sie eingebunden nutzen, auf der Adobe Website
unter http://www.adobe.com/type/browser/legal/embeddingeula.html
als “licensed for editable embedding” (für editierbares Einbinden lizenziert)
gekennzeichnet ist, können Sie Kopien dieser Schriftart-Software zudem auch für
die Editierung elektronischer Dokumente verwenden. Weitere Rechte zur
Einbindung werden mit dieser Lizenz nicht eingeräumt.
1.B.
Zusätzliche Lizenzbedingungen für eDrawings® Professional und PDMWorks Vault und
Advanced Server. Bei der eDrawings Professional Software handelt es sich um ein
Interaktionswerkzeug. Daher ermöglicht Ihnen eDrawings Professional, und
SolidWorks gewährt Ihnen, insoweit in Abweichung von Ziffer 1.A, das
nicht-ausschließliche Recht, Kopien von Teilen von eDrawings Professional sowie
der von Ihnen erstellten Modelldateien zu erstellen und diese Dateien an Dritte
weiterzugeben, mit denen Sie zusammenarbeiten, so dass diese Dritten Ihre
Modelle unter anderem anzeigen, kennzeichnen und bemaßen können.
In Abweichung von Ziffer 1.A umfasst jede
Lizenz für PDMWorks (eine Client-Lizenz) das nicht-ausschließliche Recht, die
PDMWorks Tresorfunktion auf einer unbegrenzten Zahl von Ihren eigenen Servern
zu installieren. Eine separate PDMWorks Advanced Server Lizenz ist für jeden
PDMWorks Tresor erforderlich, der mit der PDMWorks Advanced Server Anwendung
aktiviert werden soll.
2. Internet-Tools
und -Dienste. Gelegentlich können in eine Lizenz der Software oder in
ein im Rahmen eines Subskriptionsbasisdiensts für die Software bereitgestelltes
Angebot Internet-Tools und -Dienste integriert sein, die von SolidWorks
entwickelt wurden und auf die Sie von der Software aus zugreifen können. Einige
Grundfunktionen stehen Ihnen ohne Zusatzgebühr zur Verfügung. Weitere
Funktionen sind nur gegen gesonderte Vergütung zugänglich. Eine Beschreibung
der Internet-Tools für die SolidWorks Software finden Sie auf unserer Website unter
folgender Adresse: www.solidworks.com.
Die
Verwendung der Internet-Tools und -Dienste unterliegt zudem ggf. von Ziffer 1.A
abweichenden Lizenzbestimmungen („Terms of Use“) Diese Lizenzbestimmungen
können Sie unter www.solidworks.com/[tool/service
name]/TermsofUse/ einsehen.
SolidWorks
behält sich vor, kostenlos zur Verfügung gestellte Tools und Dienste von Zeit
zu Zeit zu ändern oder einzustellen.
3. Sicherheitsmechanismus.
SolidWorks behält sich das Recht vor, einen Software-Sicherheitsmechanismus in
die Software zu integrieren, um die Verwendung der Software zu überwachen und
damit zu prüfen, ob Sie die Software nur im Rahmen Ihrer Lizenz verwenden. Solch
ein Sicherheitsmechanismus speichert unter Umständen Daten in bezug auf die
Verwendung der Software und die Anzahl der erstellten Kopien. SolidWorks behält
sich das Recht vor, ein Hardware-Sperrgerät, eine Software zur Lizenzverwaltung
und/oder einen Lizenzberechtigungsschlüssel zu verwenden, um den Zugriff auf
die Software zu steuern. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um den Zweck
dieser Mechanismen zu umgehen oder diese außer Kraft zu setzen. Die Verwendung
von Software ohne erforderliche Sperrgeräte oder Berechtigungsschlüssel ist
verboten.
4. Subskriptionsdienst.
Wenn Sie für die hier lizenzierte Software Subskriptionsdienst-Leistungen bei
Ihrem autorisierten SolidWorks-Reseller bestellen, können Sie nach Bezahlung
der hierfür vereinbarten Gebühren an den Reseller auf Grundlage des Vertrages
mit dem Reseller für die vereinbarte Laufzeit des Subskriptionsdienst-Vertrages
(soweit Sie nicht mit Ihrem Reseller etwas anderes vereinbaren, beträgt die
Laufzeit dieser Leistungen des Resellers in der Regel ein Jahr, kann aber
mittels Bezahlung einer entsprechenden Gebühr verlängert werden) folgende
Leistungen direkt von SolidWorks erhalten:
- Zugriff
auf die Website rund um die Uhr, um die neuesten Aktualisierungen der Software
herunterzuladen;
- Alle
größeren generell verfügbar gemachten Upgrades für die Software, die während
des Subskriptionszeitraums erscheinen.
Weitere
im Zusammenhang mit dem Subskriptionsdienst ggf. von Ihnen bestellte
Leistungen, insbesondere telefonische Unterstützungsdienste, werden nicht von
SolidWorks, sondern direkt von Ihrem bzw. von einem anderen autorisierten
SolidWorks Reseller erbracht.
SolidWorks
weist darauf hin, dass in der Regel nach einem kurzen Übergangszeitraum (ca. 4
Wochen) seit Zurverfügungstellung einer neuen Version der Software (eine neue
Version wird gekennzeichnet durch eine Jahresangabe, z.B. „SolidWorks 2008“)
Updates (Bug-Fixes) und Second Level Support Hotlinedienste gegenüber Ihrem
Reseller nur noch für die dann aktuelle Version der Software zur Verfügung
gestellt werden; Updates (Bug-Fixes) und Second Level Hotlinedienste für
vorhergehende Versionen (nachfolgend „Altversionen“) werden nicht mehr
bereitgestellt.
Ungeachtet
der vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer 4 bestehen sämtliche vertraglichen
Beziehungen im Rahmen des Subskriptionsdienstes ausschließlich zwischen Ihnen
und Ihrem Reseller, d.h. Sie können im Hinblick auf sämtliche hier genannten
Leistungen Ansprüche nur gegenüber Ihrem Reseller geltend machen.
Von
Zeit zu Zeit stellt Ihnen SolidWorks ggf. Microsoft Software-Komponenten als
Teil eines Updates zur Verfügung. Sie werden sicherstellen, dass Sie diese nur
installieren werden, wenn Sie eine gültige Lizenz für diejenigen Microsoft
Produkte besitzen, auf die sich die gelieferten Komponenten beziehen.
SolidWorks
räumt Ihnen an der Software, die Ihnen im Rahmen des Subskriptionsdienstes zur
Verfügung gestellt wird, die in Ziffer 1 genannten Rechte ein. Software, die
als Upgrade oder Aktualisierung einer früheren Version der lizenzierten Software
geliefert wird, muss jedoch die vorherige Version ersetzen - es wird keine
zusätzliche Lizenz erteilt. Die Anzahl der installierten Aktualisierungen darf
nicht die Anzahl der bezahlten Subskriptionsdienstgebühren übersteigen.
Die
Parteien sind sich darin einig, dass die Bereitstellung von Upgrades oder
sonstigen Aktualisierungen der Software die Gewährleistungsregelungen im
Hinblick auf die ursprünglich überlassenen Software (siehe Ziffer 7) unberührt
lässt und insbesondere nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen
Gewährleistungszeit oder zum Beginn einer neuen Gewährleistung bzgl. der
gelieferten Updates oder sonstigen Aktualisierungen der Software führt.
5. Laufzeit.
Die Ihnen eingeräumte Lizenz ist grundsätzlich dauerhaft. SolidWorks kann Ihre
Lizenz jedoch schriftlich fristlos kündigen (i) ohne vorherige Abmahnung bei
einem Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen Ihrer Lizenz, insbesondere bei
Verstößen gegen die in Artikel 1, 2 oder 3 dieses Vertrags festgelegten
Nutzungsschranken, oder (ii) wenn Sie gegen eine andere wesentliche Bestimmung
dieses Vertrags verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15)
Tagen nach Benachrichtigung durch SolidWorks oder Ihren SolidWorks Reseller
beenden. Nach Kündigung der Lizenz geben Sie umgehend alle Kopien der Software
und Dokumentation, die durch die Lizenz abgedeckt sind, nach den Anweisungen
von SolidWorks an SolidWorks zurück oder vernichten sie. Die Bestimmungen der
Ziffern 5, 7 und 10 dieses Vertrags bestehen auch nach einer Kündigung dieses
Vertrags fort.
6. Verantwortung
für die Auswahl und Verwendung der Software: Sie sind verantwortlich
für die Auswahl, Überwachung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung der
Software und für die mit der Software erzielten Ausgabeergebnisse. Sie sind
verpflichtet, geeignete Sicherungen zur Verhinderung von Datenverlust für den
Fall, dass die Software nicht ordnungsgemäß arbeitet, zu treffen. Die
Software ist ein Tool, das ausschließlich für die Verwendung durch
ausgebildetes Personal konzipiert ist. Sie dient keinesfalls als Ersatz für
professionelles Urteil oder unabhängiges Testen von physikalischen Prototypen
in bezug auf Produktbelastung, -sicherheit und -nutzung. Für alle Ergebnisse,
die aus der Verwendung der Software erzielt werden, tragen Sie die alleinige
Verantwortung.
Die
Software ist nicht geeignet für endgültige Vorproduktionstests oder Wartungen
jeglicher Art von nuklearen Einrichtungen oder nuklearen Sicherheitsbehältern.
Vorsicht:
Einige Inhalte, wie die Verbindungselemente in SolidWorks Toolbox, sind nur
ungefähre Darstellungen und u.U. für bestimmte Einsatzbereiche nicht geeignet.
7.
Gewährleistung und Haftung
a.
Gewährleistung. SolidWorks gewährleistet für einen Zeitraum von neunzig
(90) Tagen vom Datum der Übergabe der Software durch den Reseller an Sie, dass
die Software frei von Materialfehlern ist und im wesentlichen in
Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren wird. SolidWorks
gewährleistet außerdem, dass alle zusätzlichen Dienste, die das Unternehmen von
Zeit zu Zeit leistet (siehe Ziffer 2), fachmännisch und nach den Regeln
angemessener Geschäftspraxis ausgeführt werden. SolidWorks gewährleistet nicht,
dass die Software oder die Dienste Ihren Anforderungen entsprechen, dass die
Verwendung der Software frei von Unterbrechungen oder Fehlern sein wird oder
dass Internet-Tools oder Internet-Dienste in vollem Umfang sicher sind. Die
einzige Verpflichtung von SolidWorks und Ihr einziger Anspruch im Rahmen dieser
Gewährleistung besteht darin, unter angemessenem Einsatz das fehlerhafte Medium
oder die fehlerhafte Software zu reparieren oder zu ersetzen oder die
Dienstleistung noch einmal durchzuführen. Sind diese Bemühungen erfolglos, dann
werden SolidWorks oder Ihr autorisierter SolidWorks Reseller (i) den Preis,
den Sie für die Software bezahlt haben, bei Rückgabe der fehlerhaften Software
und einer Kopie der Kaufpreisquittung, bzw. den Preis, den Sie für die
Dienstleistung bezahlt haben, zurückerstatten, oder (ii), falls gesetzlich
vorgeschrieben, eine andere Lösung anbieten. SolidWorks leistet für den
verbleibenden Rest des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums oder für einen
Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Erhalt der Ersatzsoftware durch Sie, je
nachdem, was länger ist, Gewähr für eventuell zur Verfügung gestellte
Ersatzsoftware nach den hier vereinbarten Regelungen.
b.
Ausnahmen. Gewährleistungsansprüche sind in folgenden Fällen
ausgeschlossen: (i) Zufall, Beschädigung, Missbrauch oder fahrlässige
Handhabung der Software, (ii) Handlungen oder Versäumnisse, für die nicht
SolidWorks verantwortlich ist, (iii) Kombination der Software mit Produkten,
Materialien oder Software, die nicht von SolidWorks angeboten werden oder nicht
zur Kombination mit der Software vorgesehen sind, oder (iv) in Fällen, in denen
Sie es unterlassen haben, alle Aktualisierungen der Software, die SolidWorks
zur Verfügung stellt, zu integrieren und zu verwenden.
Zusätzliche
Kopien von Altversionen, die Ihnen ausnahmsweise ohne gesonderte Vergütung zur
Verfügung gestellt werden, unterliegen keinen Gewährleistungsansprüchen.
c.
Gewährleistungsbeschränkungen. Die in dieser Ziffer 7 beschriebene
Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung, die von SolidWorks in bezug auf
die Software und Dokumentation und jeden ggf. geleisteten Dienst übernommen
wird; SolidWorks und seine Lizenzgeber (z.B. Adobe) geben, im nach geltendem
Recht erlaubten Höchstmaß, keine weitergehenden als die vorgenannten
Gewährleistungen ab. Dieser Ausschluss bezieht sich insbesondere auf jegliche
explizite oder implizite oder aus Handelsbrauch abgeleitete sonstige
Gewährleistung, die Haftung für die Gebrauchstauglichkeit, die Verwendbarkeit
für einen bestimmten Zweck sowie die Nichtverletzung von Rechten.
Ansprüche
im Zusammenhang mit der in dieser Ziffer 7 beschriebenen Gewährleistung dürfen
auf keinen Fall später als ein Jahr nach dem Auftreten eines
Gewährleistungsfalles gerichtlich geltend gemacht werden.
d.
Haftungsbeschränkung. Sie erkennen an, dass die Vergütung, die für die
Lizenzrechte bezahlt wird, in einem erheblichen Missverhältnis zum Wert der
Produkte, die in Verbindung mit der Software konstruiert werden können, stehen
kann. Zum Zweck der Haftungsbeschränkung seitens SolidWorks und seiner
Lizenzgeber in einem Ausmaß, das in einem angemessenen Verhältnis zum kommerziellen
Wert der Lizenzerteilung steht, erklären Sie sich mit den folgenden
Haftungsbeschränkungen seitens SolidWorks und seiner Lizenzgeber einverstanden.
Soweit gesetzlich zulässig, haften SolidWorks und seine Lizenzgeber, gleich aus
welchem Rechtsgrund (z.B. Vertrag oder Delikt), nicht über den Betrag der
Lizenzgebühr hinaus, die Sie für Software entrichten, oder über den Betrag der
Gebühr hinaus, die Sie für den jeweiligen Dienst entrichtet haben. Unter keinen
Umständen haften SolidWorks oder seine Lizenzgeber für besondere, indirekte,
zufällige, Straf- oder Folgeschäden (einschließlich Schäden, die sich aus
Unverwendbarkeit, Datenverlust, Einkommensverlust, Geschäftswert- oder
Auftragsverlust ergeben), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung
oder der Unfähigkeit zur Verwendung der gelieferten Software oder Dokumentation
und der ggf. geleisteten Dienste ergeben, selbst wenn SolidWorks oder seine
Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Die
vorstehenden Haftungsregelungen gelten insoweit nicht, als nationale
Rechtsordnungen eine weitergehende Haftung gemäß dem internationalen
Privatrecht zwingend vorschreiben.
8. Registrierung
und Abschaltfunktion. Sie sind damit einverstanden, dass
die Software (mit Ausnahme von DWGeditor) eine automatische Abschaltfunktion
(die „Abschaltfunktion“) enthält, die die Software unverwendbar macht. Die
Abschaltfunktion wird dreißig (30) Tage nach der Installation der Software
automatisch aktiviert, wenn nicht ein Zugriffscode, der die Abschaltfunktion
außer Kraft setzt (der „Zugriffscode“), eingegeben wird. Um Ihren Zugriffscode
zu erhalten, müssen Sie sich bei SolidWorks registrieren, indem Sie SolidWorks
die Informationen, die während der Installation angefragt werden, elektronisch
übermitteln. Nach Eingang Ihrer Registrierinformationen bei SolidWorks wird
Ihnen ein Zugriffscode zugeteilt.
9. Exportbestimmungen.
Sie erkennen an, dass Software und Dokumentation den Exportkontrollgesetzen der
Vereinigten Staaten, Großbritanniens und/oder anderer Staaten unterliegen
können, und erklären sich dazu bereit, die Software und/oder Dokumentation nicht ohne die entsprechenden Genehmigungen der
zuständigen Behörden in den Vereinigten Staaten, Großbritanniens und/oder
anderer Staaten und nicht ohne schriftliche Genehmigung von SolidWorks und
seiner Lizenzgeber zu exportieren oder wieder zu exportieren (d. h. die
Software aus dem Land zu verbringen, in dem Sie ursprünglich die Lizenz
erworben haben). Weiterhin erklären und garantieren Sie, dass Sie kein Bürger
eines mit einem Embargo belegten oder auf andere Weise beschränkten Landes oder
dort wohnhaft sind (z.B. Kuba, Iran, Libyen, Nordkorea, Sudan oder Syrien) und
dass Sie auch keinem anderen Verbot im Rahmen der Exportkontrollgesetze
unterliegen, die Software zu erhalten. Sämtliche Nutzungsrechte an der Software
fallen zurück an SolidWorks, wenn Sie die vorstehenden Bedingungen nicht
einhalten.
10.
Allgemeine Bestimmungen: Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen
des US-Bundesstaates Massachusetts mit Ausnahme des UN Kaufrechts. Dieser
Vertrag stellt einen versiegelten Vertrag („contract under seal“) dar.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die
Parteien werden die unwirksame oder undurchsetzbare Klausel durch eine wirksame
und durchsetzbare Klausel ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien in
wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
Dieser
Vertrag stellt die einzige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt
sämtliche vorhergehenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen in Bezug
auf den Vertragsgegenstand, mit Ausnahme eventuell von den Parteien
unterschriebener weiterer Verträge im Hinblick auf die Software oder
Subskriptionsdienste. Jede Änderung dieses Vertrages, einschließlich einer
Abweichung von diesem Schriftformerfordernis, bedarf der Einhaltung der
Schriftform.
11.
Beschränkte Rechte der US-Regierung. Die Software ist ein
“Handelsgut” im Sinne von 48 C.F.R. 2.101 (OCT 1995) und besteht aus
“kommerzieller Computersoftware” und “kommerzieller Softwaredokumentation”
gemäß 48 C.F.R. 12.212 (SEPT 1995). Sie wird der US-Regierung zur Verfügung
gestellt (a) für den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Dienststellen gemäß
der Vorgaben in 48 C.F.R. 12.212, oder (b) für den Erwerb durch oder im Namen
von Abteilungen des Verteidigungsministeriums gemäß der Vorgaben in 48 C.F.R.
227.7202-1 (JUN 1995) und 227.7202-4 (JUN 1995).
Sollten
Sie eine Aufforderung von einer Dienststelle der US-Regierung erhalten, die
Software unter Überschreitung der mit diesem Vertrag eingeräumten Lizenzrechte
zur Verfügung zu stellen, sind Sie dazu verpflichtet, SolidWorks über den
Umfang der Aufforderung zu informieren, und SolidWorks wird binnen fünf (5)
Arbeitstagen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob dieser Aufforderung
entsprochen wird oder nicht.
Vertragspartner
und Hersteller ist die SolidWorks Corporation, 300 Baker Avenue, Concord,
Massachusetts 01742.
Adobe
ist entweder ein registriertes Warenzeichen oder ein Warenzeichen von Adobe
Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern.
Windows-Desktopsuche: BITTE BEACHTEN SIE: Die
Microsoft Corporation (oder basierend auf Ihrem Wohnort, ein
Partnerunternehmen) gewährt Ihnen die Lizenz für dieses Ergänzungsprogramm.
Eine Kopie dieses Ergänzungsprogramms darf mit jeder gültig lizenzierten Kopie
der Microsoft Windows Software, mit der es benutzt werden kann (die 'Software'),
verwendet werden. Sie dürfen es nicht verwenden, wenn Sie über keine Lizenz für
die Software verfügen. Für den Einsatz dieses Ergänzungsprogramms gelten die
Lizenzbedingungen der Microsoft Windows Software.
http://privacy.msn.com
Windows-Desktopsuche unterliegt dem MSN Privacy Statement (den
MSN-Datenschutzbestimmungen).